Neu!! Bis zu 500,-- Euro bei unseren Kursgebühren sparen!!

Zukünftige Kurseilnehmer, die ihren 1. Wohnsitz in NRW haben und neben ihrem Studium in einem Betrieb mit max. 250 Arbeitnehmern entweder als

  • Lohn- oder Gehaltsempfänger
  • als geringfügig Beschäftigte (400,--Euro-Job)
  • als Beschäftigte in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit
  • als mithelfende Familienangehörige

tätig sind, können möglicherweise einen Zuschuss von 50% zu unseren Kursgebühren (max. 500,-- Euro) beantragen.

Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes (z.B. studentische Hilfskräfte) sind nicht anspruchsberechtigt.

Der Antrag muss vor der Anmeldung bzw. Buchung eines unserer Kurse gestellt werden!

Alle Informationen zu dieser Fördermöglichkeit erhältst Du unter

www.bildungsscheck.nrw.de oder


www.bildungspraemie.info