Oft gestellte Fragen

Frage: Wird das Zeugnis über die bestandene Latinumprüfung auch an anderen
Universitäten und in anderen Bundesländern anerkannt?

Antwort: Das Zeugnis wird in ganz Deutschland anerkannt. Für die Anerkennung in Österreich und der Schweiz bitte bei der zuständigen Universität nachfragen!

Frage: Wie oft kann ich eine nicht bestandene Prüfung wiederholen?

Antwort: Die Prüfung kann einmal wiederholt werden. Auf Antrag kann einer zweiten Wiederholung stattgegeben werden.

In wenigen Bundesländern kann die Prüfung zweimal wiederholt werden.

Frage: Ich benötige für meine Studienfächer lediglich den Nachweis von
 Lateinkenntnissen, die dem Latinum entsprechen und nicht die staatliche
 Prüfung. Wird dieser Nachweis von meiner Universität anerkannt?

Antwort: Unser Nachweis wird in der Regel anerkannt. Zur Sicherheit bitte bei der Fakultät, beim Prüfungsamt oder im Institut  nachfragen!

Frage: Ist bei der Kursgebühr eine Ratenzahlung möglich?

Antwort: Nach Absprache ist eine Ratenzahlung in 3 gleichen Raten (4-wöchige Kurse) und in 4 gleichen Raten

(4 plus 3-Kurse) möglich.  

Nach erfolgter Anzahlung in Höhe von 250,-- Euro ist die 1. Rate bis 2 Wochen vor Kursbeginn fällig, die 2. Rate bis Kursende, die 3. Rate bis spätestens 4 Wochen nach Kursende und die 4.Rate (4 plus 3 - Kurs) spätestens nach 4 weiteren Wochen. Mit der letzen Rate ist eine Verwaltungsgebühr von 15,--Euro fällig.

Für den 4-wöchigen Kurs ist nach erfolgter Anzahlung die 1. Rate bis Kursbeginn fällig, die 2. Rate bis Kursende, die 3. Rate bis spätestens 4 Wochen nach Kursende. Mit der letzten Rate ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,-- Euro fällig.


Frage: Kann ich schon vor Beginn meines Studiums an einem der Kurse teilnehmen?

Antwort: Für die Teilnahme an der staatlichen Prüfung musst Du neben einer beglaubigten Kopie Deines Abiturzeugnisses auch eine gültige Immatrikulationsbescheinigung bzw. die Zusage für einen Studienplatz einer Universität vorweisen.
Die Immatrikulationsbescheinigung bzw. die Zusage für einen Studienplatz muß allerdings in NRW bereits mit den Anmeldeunterlagen eingereicht werden.  Allerdings kann die Bescheinigung in der Regel auch nachgereicht werden.
Der Erwerb des Latinums vor Beginn des Studiums ist natürlich unbedingt zu empfehlen. So kannst Du völlig unbelastet Deinen Bachelor-Studiengang absolvieren, ohne Dich dem ungeheuren Druck auszusetzen, bis zum Beginn des Masterstudiengangs das Latinum nachzuweisen.